AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Betriebstypische Arbeitszeiten:

Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Zulagen Mehrarbeit:

Überstundenzulage: 25%
Nachtstundenzulage (22:00-06:00 Uhr): 35%
Samstag- und Sonntagarbeit: 40% / 75%
Feiertagzulage: 125%

Noteinsatzregelung:

Für jeden Einsatz, der mit weniger als 12 Stunden Vorlauf beauftragt wird (Notfall), wird eine einmalige Noteinsatzpauschale in Rechnung gestellt. Eine mündliche Beauftragung ist ebenfalls bindend für den Auftraggeber.
Unter Umständen können mehrere Zuschläge gleichzeitig berechnet werden.

Sicherheits- und Ausführungsvorschriften für Taucharbeiten:

Die Durchführung von Taucharbeiten ist in der Vorschrift 40 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (kurz DGUV V40) geregelt.

Taucharbeiten müssen gemäß DGUV V40 mit einer vier Mann Tauchergruppe durchgeführt werden. Somit ist im Notfall die Rettung eines verunfallten Tauchers sichergestellt. (siehe DGUV V40 §9)

Die eingesetzte Tauchausrüstung entspricht gemäß der DGUV der DIN EN 15.333:1 (Schlauchversorgte Tauchgeräte). Es werden stets zwei komplette Ausrüstungssets von der Tauchergruppe mitgeführt, um im Notfall eine Taucherrettung durchführen zu können.

Ferner sind Taucherarbeiten nach § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung im Verbund mit Anhang II als besonders “gefährliche Arbeiten” eingestuft.
siehe dazu auch Artikel der BG Bau: https://bauportal.bgbau.de/bauportal-22025/tiefbau/professionelle-taucherarbeiten